Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eichenau (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung-KiTaBS)
Auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2007 (GVBl. S. 271), erlässt die Gemeinde Eichenau folgende Satzung:
§ 1
§ 1 Abs. (1) KitaBS1. Der Gemeinderat beschließt, § 1 Abs. (1) KitaBS in der bisherigen Fassung vom 16.05.2005 wie folgt neu zu fassen:
„Die Gemeinde Eichenau unterhält die in der Anlage A zu dieser Satzung genannten Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen.“
§ 2
Der Gemeinderat beschließt folgende Anlage zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eichenau (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung-KiTaBS) vom 16.05.2005:
Anlage A
zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eichenau (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung-KiTaBS) vom 16.05.2005, Stand 28.02.2023:
Die Gemeinde Eichenau betreibt die Kindertageseinrichtungen:
- Kindergarten „Sterntaler“ sowie Naturgruppe
Sterntaler und Hortgruppe Sterntaler, Kapellen-
str. 40
- Kindergarten und Kinderkrippe „Waldhäuschen“,
Forststr. 11
- Gemeindliche Schülerbetreuungen „Schmetter-
lingshöhle“, Schulstr. 42 und
„Schmetterlingshöhle-Süd“, Parkstr. 41
§ 3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eichenau, den 16.03.2023
Gemeinde Eichenau
Peter Münster
Erster Bürgermeister