Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Eichenau (OUGebS) vom 13. Mai 2015
Die Gemeinde Eichenau erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 351), folgende Satzung:
§ 1
In § 4 Abs. 2 wird die Zahl 22 durch 25 und die Zahl 11 durch 14 ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eichenau, den 14.07.2017
Gemeinde Eichenau
Peter Münster
Erster Bürgermeister