Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Eichenau für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung

Nachstehend wird die am 24. Januar 2023 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzhung der Gemeinde Eichenau (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Eichenau folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.723.100,- €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.312.100,- €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.426.100,- € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000,- € festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Eichenau, den 24.03.2023

Gemeinde Eichenau

Peter Münster
Erster Bürgermeister


Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ist gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt der Gemeinde Eichenau (Mitteilungsblatt) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Gemeinde Eichenau, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau, Zimmer 108, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zugänglich (Auflegung zur Einsichtnahme).

 

 

drucken nach oben