Bekanntmachung Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans B18 Tennisclub

Bekanntmachung über die Beteiligung nach  § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans B 18 Sport- und Freizeitgebiet „Tennisclub Eichenau“ für das Grundstück FlNr. 1863/20, Gemarkung Alling

Was ist geplant?

Mit dem Bebauungsplan zur 7. Änderung des B 18 „Tennisclub Eichenau“ sollen die vorhandenen städtebaulichen Strukturen bauplanungsrechtlich gesichert und der im geltenden Bebauungsplan liegende Bereich im Zuge der notwendigen Anpassungen durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

Zeitraum der Beteiligung:

  1. September 2024 – 01. Oktober 2024

Geltungsbereich:

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück FlNr. 1863/20, Gemarkung Alling, welches im Norden an die Winterstraße, im Osten an die Wohnbebauung an der Sonnenstraße, im Süden an die Herbststraße und im Westen an die Budrio Allee angrenzt.

Lageplan:

Lageplan_7. Änderung des Bebauungsplans B 18

 

Wo und wie können Sie sich beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im nachfolgenden Download-Bereich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch per E-Mail an [Klicken für E-Mail] übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg (zum Beispiel zur Niederschrift vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an die Gemeinde Eichenau, Bauleitplanung, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau) abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen im Rathaus digital an der Infosäule im Foyer am Empfang sowie in Form einer öffentlichen Auslegung im Flur des 1. Stocks an der Bekanntmachungstafel der Bauverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zur Verfügung.

Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail]

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 9/2024 der Gemeinde Eichenau vom 31.08.2024.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und Art. 4 BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das Sie ebenfalls im Download-Bereich finden, entnehmen.

 

Bebauungsplan Downloads siehe unten

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