Was ist geplant?
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde Eichenau bzw. die vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Leitlinien des Rahmenplans „Urbane Hauptstraße“ umgesetzt werden.
Zeitraum der Beteiligung:
- Januar 2025 bis einschließlich 03. Februar 2025
Geltungsbereich:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst das Grundstück FlNr. 1950/5, Gemarkung Alling und befindet sich in der Ortsmitte, westlich der Hauptstraße und südlich der Kirchenstraße.
Aus dem Lageplan (siehe Downloadbereich) sind die Kennzeichnungen und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 58 „Hauptstraße 6“ ersichtlich.
Wie und wo können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im nachfolgenden Download-Bereich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch per E-Mail an [Klicken für E-Mail] übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg (zum Beispiel zur Niederschrift vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an die Gemeinde Eichenau, Bauleitplanung, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau) abgegeben werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen im Rathaus am digitalen Lesegerät im Foyer am Empfang sowie in Form einer öffentlichen Auslegung im Flur des 1. Stocks an der Bekanntmachungstafel der Bauverwaltung Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail].
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau vom 24.12.2024..
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und Art. 4 BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das Sie ebenfalls im Download-Bereich finden, entnehmen.