Bekanntmachung zur Verordnung zur Änderung der Plakatierungsverordnung, PVO 10.06.2021

Bekanntmachung

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von öffentlichen Anschlägen in der Gemeinde Eichenau (Plakatierungsverordnung – PVO) vom 10.06.2021

§1
Aufgrund Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetztes (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Eichenau folgende Verordnung:

§2
(1) In § 3 Abs. 1 Buchstabe a) wird ergänzt: „,ausnahmsweise wird für die Bundestagswahl 2021
die Zahl 6 durch die Zahl 8 ersetzt.“
(2) In § 3 Abs. 1 Buchstabe c) wird ergänzt: „,ausnahmsweise wird für die Bundestagswahl 2021
die Zahl 6 durch die Zahl 8 ersetzt.“

§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eichenau, den 10.06.2021
Peter Münster
Erster Bürgermeister

drucken nach oben