Der richtige Schnitt für Hecken & Sträucher

Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden über Hecken sowie Bäume und Sträucher, deren Äste in den Straßenraum bzw. Gehweg wachsen und dadurch den öffentlichen Fußgänger- und Fahrverkehr behindern oder gefährden.

  • Die Durchgangs- und Durchfahrtshöhe muss 2,50 m im Geh-/Radwegbereich und 4,50 m im Fahrbahnbereich betragen.
  • Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf Ihre Haftung als Grundstückseigentümer hinweisen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung herzlichen Dank!
Ihre Gemeindeverwaltung

 

Wappen_kleinDie Gemeinde informiert

Was beim Heckenschnitt an Straßen, Rad- und Gehwegen zu beachten ist

Über die Grundstücksgrenze wachsendes Grün entfernen

Informationsblatt zum Heckenrückschnitt (Download siehe unten)

Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) immer wieder zu schaffen. Wegen der Überwüchse müssen an manchen Geh- und Radwegen Fußgänger und Radfahrer sogar auf die Straße ausweichen.

In Straßen ohne Gehwege wird die Straßenbreite vermindert, so dass dort kaum noch oder nur mit starker Behinderung des Verkehrs geparkt werden kann.

Zudem werden Verkehrszeichen verdeckt und stark bewachsene Straßenecken sind auch für Autofahrer nur schlecht einzusehen, so dass das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich ist.

Auch Hecken, die zwar im unteren Bereich bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, aber im oberen Bereich in den öffentlichen Straßengrund hineinragen, stellen eine Verkehrsgefährdung dar, da auch hier nicht die gesamte Gehwegbreite für den Fußgängerverkehr bzw. Straßenbreite für den Fahrverkehr zur Verfügung steht.

Die Gemeinde Eichenau bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.

Die Gemeinde ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer auffordern, den Überwuchs zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Gemeinde nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz überhängende Hecken und Äste entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
  • Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können. (Stand: November 2017)

Ansprechpartnerinnen: Frau Burgmaier/Frau Kasper, 08141 730 - 325/-323, E-Mail: strassen@eichenau.de

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