Hier gehts zu Wahlen
1. Informationen zur Briefwahl
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Briefwahl
1. Wann können die Briefwahlunterlagen beantragt und ausgestellt werden?
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 28.08.2023 beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ausgestellt werden können, sobald der Gemeinde Eichenau die dazu nötigen Stimmzettel vorliegen.
2. Wann kommen die Wahlbenachrichtigungsschreiben?
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden ab 28.08.2023 bis spätestens 09.09.2023 durch die Post zugestellt.
Hinweis: Das Wahlbenachrichtigungsschreiben informiert, dass eine Wahl stattfindet, wo sich das jeweilige Wahllokal befindet und dient als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Sollten Sie am Wahltag wählen gehen, bringen Sie bitte das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Ausnahmefall (z. B. bei Verlust des Schreibens etc.) reicht ein Ausweisdokument zur Vorlage in Ihrem Wahllokal aus.
3. Wie wird der Antrag auf Briefwahl „richtig“ ausgefüllt?
Der Antrag für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens.
Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie diesen.
Siehe auch Ausfüllmüster für Briefwahl-Antrag (PDF-Dokument zum Download):
4. Online Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können vom 28.08.2023 bis 03.10.2023 über das Bürgerserviceportal beantragt werden:
ZUM BÜRGERSERVICE-PORTAL
Ebenso ist eine Briefwahlbeantragung per E-Mail unter
Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift möglich.
Achtung: Ab dem 04.10.2023 ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal nicht mehr möglich.
5. Persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus:
Um die Briefwahlunteralgen direkt persönlich im Rathaus abholen zu können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, sowie Ihr Ausweisdokument mit.
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt abholen, können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen und wieder abgeben (Wahlkabine steht zur Verfügung). Bitte beachten Sie hierzu unsere Öffnungszeiten.
6. Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus mit Vollmacht:
Können Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen und möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigen wir zusätzlich zum Antrag die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht. Die Vollmacht hierzu befindet sich direkt unter dem Antrag der Briefwahlunterlagen.
Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Hinweis:
Sollten Sie uns den Briefwahlantrag per Post zuschicken oder den Antrag in den Rathausbriefkasten einwerfen, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen immer per Post zugestellt.
7. Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 06.10.2023 bis 15:00 Uhr beantragt werden.
8. Bis wann müssen die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus vorliegen?
Der Briefkasten am Rathaus wird zuletzt am Wahltag (08.10.2023) um 18:00 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!
9. Nicht erhaltende Wahlbenachrichtigungsschreiben
Sollten Sie bis 09.09.2023 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, können Sie sich bis spätestens 22.09.2023 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder unter den Telefonnummern 08141/730-213/-214/-215 melden.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen erst ab dem 04.10.2023 in den Briefkasten des Rathauses werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen. Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt ab.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
2. Aktuelle Informationen zu Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.
Das Eichenauer Wahlamt erreichen Sie telefonisch für
Wahlunterlagen: Tel: 08141/730-213/-214/-215
Wahlhelfereinteilung: Tel: 08141/730-215
Allgemeine Fragen: Tel: 08141/730-210/-212/-205
oder [Klicken für E-Mail]
Hinweise:
Bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen in der Regel grundsätzlich in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau, sowie im Mitteilungsblatt. Die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF)
- Wahlbekanntmachung (PDF)
- Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge (PDF)
Regelungen zur Wahlwerbung für die zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen
Einfach verstehen! Die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern
Weitere Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen 2023 finden Sie auch unter:
- Landratsamt Fürstenfeldbruck / Informationsseite zu Wahlen unter https://www.lra-ffb.de/landtags-und-bezirkswahlen-2023