Qualvoller Tod für Rehe & Rehkitze: Hunde ohne Leine werden im Eichenauer Wald zunehmend zum Problem

Frei laufende Hunde sind mehreren, u. a. trächtigen Rehen im Eichenauer Wald im Mai 2022 zum Verhängnis geworden. Die Zahl an unvernünftigen Hundehaltern, die ihren Tieren unangeleint den freien, trieborientierten Lauf lassen, nimmt leider zu.

Dabei gilt nicht nur in der Gemeinde Eichenau die Hundehaltungsverordnung (HVO), die vorschreibt, dass große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde innerorts auf allen Anlagen und auf allen Wegen, Straßen und Plätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine zu führen sind.

Auch im Eichenauer Wald gilt die „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Emmeringer Leite, Eichenauer Wald“ vom 24.09.1996, wonach das frei laufen lassen aller Hunde ohne Erlaubnis des Landratsamtes Fürstenfeldbruck verboten ist.

Wer seinen Hund in diesem Bereich ohne Leine frei laufen lässt, kann demnach mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € belegt werden. (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG).

In der Zeit ab 1. April bis zum 15. Juli stehen die Wildtiere in der Natur unter besonderem Schutz. In dieser Zeit bringen viele Rehe ihre Kitze zur Welt, die zunächst in waldnahen Wiesen oder Feldern von den Müttern abgelegt werden. Freilaufende Hunde bedeuten eine große Gefahr für die frisch gesetzten Tiere, denn nimmt ein Kitz in dieser Zeit durch eine ungeschützte Berührung den Geruch eines Haustiers oder eines Menschen an, so wird es von der Rehgeiß nicht mehr angenommen und muss verenden.

Selbst wenn der Hund das Reh nicht reißt oder verletzt, ist bereits eine Hetzjagd für das Reh lebensgefährlich. Rehe sind keine Langstreckenläufer und können als Folge einer sehr langen Anstrengung auch noch später an Erschöpfung sterben.

Was viele Hundehalter nicht wissen:
Befindet sich ein Hund außerhalb des Einflussbereichs des Hundehalters und stellt einem Wildtier erkennbar nach, so ist der zuständige Jagdschutzberechtigte nach Bayerischem Jagdgesetz und auch nach Bundesjagdgesetz berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen.

Die Gemeinde Eichenau appelliert in diesem Sinne an alle Hundehalter: Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung nach und nehmen Sie Ihren Hund, zum Schutz der Wildtiere, wie vorgeschrieben, an die Leine!

Ihre Gemeindeverwaltung

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