09/2024

Auf ein Wort

Foto Münster März 2018 klein

Liebe Eichenauerinnen,
liebe Eichenauer,

traditionell wird es im August ferien- bzw. urlaubsbedingt ruhiger, so auch in diesem Jahr. Dennoch steht unmittelbar der Schulbeginn bevor. Insbesondere darf ich um Rücksicht auf unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer bitten. Gerade in den ersten Wochen und Monaten müssen Erstklässlerinnen und Erstklässler lernen, sich im Straßenverkehr vernünftig allein zu bewegen.

Im letzten Monat habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Finanzsituation der Kommunen prekärer wird. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen mittlerweile mit Finanzierungslücken der deutschen Kommunen im zweistelligen Milliardenbereich ab dem kommenden Jahr. Auch für Eichenau hat dies Konsequenzen. Wir müssen überlegen, wie wir den bereits in diesem Jahr dramatisch im Sinken begriffenen Anteilen der Einkommenssteueranteile entgegenwirken können. Verschiedene Bausteine, von Einsparungen bis hin zu höheren Gebühren, sollen dabei helfen.

Darüber hinaus werden wir nach 20 Jahre konstanter Grundsteuerhebesätze auch aufgrund der Grundsteuerreformerfordernis für das Jahr 2025 um eine Veränderung der Grundsteuerhebesätze nicht umhinkommen. Um die sogenannte Aufwandsneutralität zu erreichen, müssten wir den Grundsteuerhebesatz um 30 Prozentpunkte anheben. Diese Umstellung kostet einen fünfstelligen Betrag zur Erstellung und Versendung der Grundsteuerbescheide. Die Maßnahme trägt aber keinen einzigen zusätzlichen Euro zum Haushalt bei. Um einen angemessenen Abschlag für den seit 2004 inflationsbedingten Wertverlust von weit über 50 Prozent zu erzielen, hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.07.2024 auf Empfehlung des Finanzausschusses für eine Erhöhung von 330 auf 450 Prozentpunkte entschieden. Dies führt zu einer Steigerung des Grundsteueraufkommens um ungefähr 300.000,00 Euro, d.h. ca. 28 % des Gesamtaufkommens. Im Durchschnitt wird ein Haushalt mit einer Mehrbelastung von ca. 10 Euro im Monat betroffen sein, wobei bereits die Beibehaltung des jetzigen Aufwandes, die sog. Aufkommensneutralität in einigen Fällen zu erheblichen Mehrbelastungen, in anderen zu Entlastungen führt. Sie werden Ihre Grundsteuerbescheide im Herbst 2024 erhalten. Für Erklärungen wird die Finanzverwaltung der Gemeinde zur Verfügung stehen. Kein Mitglied des Gemeinderats ist erfreut über diese Maßnahme, dennoch ist sie unumgänglich, um unsere Leistungen auch zukünftig aufrechterhalten zu können.

Auf der anderen Seite war Eichenau eine der ersten Kommunen im Landkreis, die erlärte,  hochwasserbedingte Feuerwehreinsätze nicht abzurechnen, da sehr viele Betroffene keinen Versicherungsschutz wegen grundwasserbedingten Schäden haben.

Mit unseren Sturzflutrisikomanagementüberlegungen gehen wir in die Planungsphase, auch die interkommunalen Hochwasserschutzüberlegungen werden noch in den kommenden Wochen in die Strukturierungsphase eintreten können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für einen wirksamen Hochwasserschutz gegen Flut- und Sturzfluthochwasser. Wesentlich komplexer ist der Umgang mit dem in diesem Jahr hoch anstehenden Grundwasser. Wir werden weitere Überlegungen anstellen müssen, um Lösungsansätze zu finden

Mit den besten Grüßen.

Ihr
Peter Münster
Erster Bürgermeister

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