Auf ein Wort 11/2025

Der Bürgermeisterbrief November 2025

Foto Münster März 2018 klein

Liebe Eichenauerinnen,
liebe Eichenauer,

kaum ein Thema hat in der Vergangenheit so die Gemüter erhitzt, wie der Ausbau der Straße, an der das eigene Grundstück liegt. Durch verschiedene Entscheidung des Landtags, aber auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Lage nicht übersichtlicher geworden. Klar ist nur: Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße muss die Kommune weiterhin erheben, Straßenausbaubeiträge für Verbesserungen von Straßen darf sie nicht mehr erheben. Komplizierter wird dies dadurch, dass Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetztes die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ausschließt, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind. Hier hat die Rechtsprechung über die Jahre hinweg eine Entwicklung genommen, nach der heute von einer erstmaligen Herstellung der Straße erst ausgegangen werden kann, wenn aufgrund des Entschlusses des Gemeinderats zur erstmaligen Herstellung und nachfolgend beginnender Arbeiten ausgegangen werden kann. Wenn die Straße also nur so aussieht, als sei sie bereits erschlossen, genügt das nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass dennoch für jede einzelne Straße festzustellen ist, ob ein solcher Beschluss bereits vorlag, oder eine sog. Altanlage existierte, die ebenfalls als erstmalige Herstellung gilt. Daher können auch Experten regelmäßig erst nach eingehender Prüfung feststellen, ob die Anlage bereits erstmalig erschlossen ist oder nicht. Auch die Gemeinde Eichenau prüft in jedem einzelnen Fall im Detail alle zur Verfügung stehenden Unterlagen in der Verwaltung, dem Bayerischen Staatsarchiv und die im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht von den Anliegern zur Verfügung gestellten Unterlagen, um ein abschließendes Ergebnis zu erzielen. Dennoch bleibt am Ende regelmäßig die Erkenntnis, dass der teure Straßenbau mit einer Beteiligung der Anlieger von 9/10 bei den meisten nicht beliebt ist.
Den Kommunen ist kommunal-haushaltsrechtlich die Möglichkeit nicht pauschal eröffnet, völlig frei andere prozentuale Sätze festzulegen. Dies hängt von der Leistungsfähigkeit der Kommune selbst ab, die - wie in Eichenau - in den allermeisten Kommunen Bayerns stark eingeschränkt ist. Zudem sind Beiträge einzuheben, bevor Steuern eingenommen werden dürfen. Daher wird der Zielkonflikt bei der Ausgestaltung der Straßen auch zukünftig in jedem Einzelfall bleiben. Ziel der Gemeinde ist es allerdings, so kostengünstig als möglich zu agieren. So führt die Gemeinde zum einen die Planungen selbst durch, was die Kosten um ca. 20 % senkt. Sie schreibt zu Zeiten aus, in denen die Auftragsbücher der Tiefbauunternehmen noch nicht voll sind und daher eine günstigere Vergabe möglich ist und sie verzichtet auf teure zusätzliche Maßnahmen, die schnell ein Fünftel an Kostensteigerung zu Folge haben wie aufwendige zusätzliche Barrieren, gestalterische Elemente und ähnlichem.

Wir sind uns der Tatsache sehr wohl bewusst, dass Straßenbau nicht nur eine temporäre Belastung für Auge und Ohr der Anlieger sind, sondern oft auch finanziell zu erheblichem Kopfzerbrechen führen. Allerdings haben wir bislang in jedem Einzelfall vernünftige tragfähige Lösungen gesucht und mit den Anliegern auch gefunden. Wir haben auch Verständnis dafür, wenn einzelne Anlieger der Auffassung sind, die Ergebnisse der Gemeindeverwaltung träfen nicht zu und dies gerichtlich prüfen lassen. Die gerichtliche Überprüfung dient dem Rechtsfrieden. Unser Interesse ist aber vorrangig ein gedeihliches Miteinander aller Eichenauerinnen und Eichenauer für unsere Gemeinde.

 

Mit den besten Wünschen für den November

Ihr

Peter Münster
Erster Bürgermeister

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