Bekanntmachung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 23 LadSchlG

Bekanntmachung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG)

Aufgrund des § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 28. November 1956, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erteilt die Regierung von Obernbayern, anlässlich der Kulturveranstaltung „6. Musiknacht - Sound in Eichenau“ am Freitag, 14.06.2024 eine Ausnahmebewilligung von der Vorschrift des § 23 LadSchlG.
Danach dürfen die im Lageplan benannten Verkaufsstellen in der Gemeinde Eichenau am Freitag, 14.06.2024, von 20:00 bis 23:30 Uhr zur Versorgung der Besucher geöffnet sein.

Eichenau, 10.05.2023
Peter Münster
Erster Bürgermeister

(Lageplan der Verkaufsstellen siehe Download unten)

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