Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Erheblich verkürzte Fristen!

UNSER TIPP für die BRIEFWAHL: Briefwahlunterlagen online beantragen und ausgefüllt an der Rathaus-Info abgeben oder im Rathaus-Briefkasten einwerfen!

Erheblich verkürzte Fristen bei Briefwahl
Nach jetzigem Stand ist zu erwarten, dass die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl erst zum 30. Januar feststehen. Erst danach kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Die Wahlbehörde in Eichenau geht davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel voraussichtlich um den 10. Februar 2025 erhalten. Dies führt dazu, dass Briefwähler/innen bei der Bundestagswahl 2025 nur knapp zwei Wochen Zeit haben, um ihre Stimme abzugeben, anstelle der sonst üblichen sechs Wochen!

Online-Antrag für Briefwahl
Angesichts des sehr kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bitten wir Sie, davon abzusehen, Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen, sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist. Den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen bitte online stellen; die Wahlbehörde sendet Ihnen unverzüglich die Unterlagen zu. Siehe Online-Briefwahlantrag

Wahlunterlagen zurück ins Rathaus
Damit Ihre Stimme rechtzeitig bei der Wahlbehörde im Rathaus eingeht, bitten wir Sie, Ihre Wahlunterlagen persönlich im Rathaus-Briefkasten an der Außenseite des Rathauses einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten am Empfang abzugeben. Nur wenn unbedingt nötig, den Postweg nutzen.

Sollte die persönliche Abholung notwendig sein, so bitten wir Sie, wegen des zu erwartenden Andrangs erhebliche Wartezeiten im Rathaus einzuplanen.

Sollte die rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen bei Ihnen nicht gesichert sein, so können Sie die Briefwahlunterlagen auch vor Ort ausfüllen. Hierfür stehen Ihnen zwei Wahlkabinen im Rathaus zur Verfügung.

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