Benutzungsregelungen Freibadgelände / Eich. Badesee

Für das Freibadgelände bzw. den Eichenauer Badesee gelten aufgrund der BayIfSMV folgende Benutzungsregelungen. Hinweisschilder an den drei Zugängen des Eichenauer Badesees (Freibadgelände) informieren. (Download siehe unten)


Freibadgelände und Sportanlagen

Es gilt ein Betretungsverbot:

  • für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und
  • für Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

Nutzer sollten das Freibadgelände und die Sportanlagen umgehend verlassen, sobald Symptome auftreten, die für COVID-19 typisch sind (wie z.B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden).

Abstandsgebot auf Liegeflächen und im Wasser

Auf Liegeflächen dürfen die Abstände von 1,5 Metern nicht unterschritten werden

  • zwischen Einzelpersonen
  • in einem oder zwei Haushalten lebenden Personen oder
  • in Gruppen von bis zu 10 Personen.

Im Wasser dürfen die Abstände von 1,5 Metern ebenfalls nicht unterschritten werden.

Toilettenanlage
Die Toilettenanlage darf nur einzeln betreten werden. Sollte sich eine Warteschlange bilden bzw. mehrere Personen vor den Toiletten warten, ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Spielplatz
Der Spielplatz darf von Kindern nur in Begleitung von mindestem einem Erwachsenen betreten werden. Erwachsene sind gehalten, sowohl untereinander als auch bei den Kindern auf ausreichenden Abstand zu achten.

Volleyballplatz
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann es zur Schließung kommen.

Skateanlage
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann es zur Schließung kommen.

Grillplätze, Feuerstellen
Das Benutzen der Grillplätze sowie der Feuerstellen ist unabhängig von der Personenanzahl verboten.

Feiern an öffentlichen Plätzen
Das Feiern ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an: Tel: 08141/730-220, E-Mail: sicherheit@eichenau.de

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