(PDF-Dokument zum Download siehe unten)
Die Urnenwahl entspricht dem verfassungsrechtlichen Leitbild einer Wahl. Die Briefwahl stellt lediglich eine Alternative für Menschen dar, die am Wahltag verhindert sind das Wahllokal aufzusuchen.
Hier finden Sie:
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
- Wahlbenachrichtigungsschreiben
Das Wahlbenachrichtigungsschreiben informiert, dass eine Wahl stattfindet, wo sich das jeweilige Wahllokal befindet und dient als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Der Antrag für die Briefwahlunterlagen befindet sich direkt auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens.
Sollten Sie am Wahltag wählen gehen, bringen Sie bitte das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Ausnahmefall (z. B. bei Verlust des Schreibens etc.) reicht ein Ausweisdokument zur Vorlage in Ihrem Wahllokal aus.
- Ausstellung und Versand der beantragten Briefwahlunterlagen
Eine Ausstellung und der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald der Gemeinde Eichenau die dazu nötigen Stimmzettel vorliegen.
Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurden Fristen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt.
Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen bzw. die Ausstellung der Briefwahlunterlagen sind daher voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 möglich.
- Antrag Briefwahlunterlagen
Der enge Zeitrahmen bringt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand mit sich; daneben führt er zu einem erhöhten Besucheraufkommen.
Die Verwaltung bittet sie daher, bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen auf die persönliche Abholung zu verzichten, sofern dies nicht zwingend notwendig ist.
Onlineantrag der Briefwahlunterlagen:
- Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 20.01.2025 über das Bürgerserviceportal (unter dem Punkt „Briefwahl“) beantragt werden unter: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/eichenau/
- Gerne können Sie auch ganz einfach den abgedruckten QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen, um mit wenigen Klicks Ihre Briefwahlunterlagen zu bestellen.
- Ebenso ist eine Briefwahlbeantragung per E-Mail möglich.
Achtung: Ab dem 19.02.2025 ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal nicht mehr möglich.
Briefwahlantrag per Post:
Alternativ können Sie auch den ausgefüllten Antrag in den Rathausbriefkasten außen an der Eingangstreppe einwerfen oder an der Information abgeben.
Hinweis: Sollten Sie uns den Briefwahlantrag per Post zuschicken oder den Antrag in den Rathausbriefkasten einwerfen, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen immer per Post zugestellt.
Sollten Sie aus dringenden Gründen Ihre Briefwahlunterlagen doch persönlich abholen müssen, so planen Sie bitte ausreichende Wartezeiten ein und berücksichtigen nachfolgende Informationen:
Persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus:
Um die Briefwahlunteralgen direkt persönlich im Rathaus abholen zu können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, sowie Ihr Ausweisdokument mit.
Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus mit Vollmacht:
Können Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen und möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigen wir zusätzlich zum Antrag die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht. Diese Vollmacht befindet sich direkt unter Ihrem Briefwahlantrag.
Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen erst ab dem 19.02.2025 in den Briefkasten des Rathauses werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen. Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt ab.
- Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 21.02.2025 bis 15:00 Uhr beantragt werden.
- Bis wann müssen die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus vorliegen?
Der Briefkasten am Rathaus wird zuletzt am Wahltag (23.02.2025) um 18:00 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!
Das Wahlamt empfiehlt daher soweit es Ihnen möglich ist, die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen nicht in die Briefkästen der Deutschen Post, sondern direkt in den Rathausbriefkasten außen an der Eingangstreppe einzuwerfen.
Weitere In formationen zur Wahl finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025
Die aktuellen Informationen zu den Auszählungsständen bzw. Ergebnissen aus den Landkreisen FFB ( Wahlkreis 214) der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie am Wahlabend nach Schluss der Wahllokale unter
Ergebnisse Bundestagswahl 2025/Landratsamt FFB