Rathaus Eichenau
Hauptplatz 2
82223 Eichenau
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gemeinde@eichenau.de
Parteiverkehrszeiten:
Mo/Do/Fr | 8 – 12 Uhr |
Dienstag | 15 – 18 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
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Gemeinde Eichenau | Online: https://www.eichenau.org//
• Personalausweis
• Reisepass bzw. Kinderreisepass
• Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)
• Personalausweis
• Reisepass
• Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)
• Die Abmeldung entfällt bei Wegzug innerhalb Deutschlands
• Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird ebenfalls der Personalausweis, Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
• Nebenwohnungen können nur am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
• Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach Einzug.
• Die Meldefrist für die Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
• Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.
• Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung, Adressauskünfte
• Beglaubigungen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
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