Neuerungen bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten in 2025
1. Einführung des digitalen Lichtbilds ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) von Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Die digitalen Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten werden entweder direkt in der Behörde von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mittels eines speziellen Aufnahmesystems erstellt oder außerhalb der Behörde durch Dienstleister in Form zertifizierter Fotografinnen oder Fotografen. Diese Dienstleister übermitteln die Bilddateien über eine sichere Verbindung digital an die Behörde, wo die Passbilder dann auf ihre Biometrie-Tauglichkeit überprüft werden. Die Kosten für die Erstellung der Lichtbilder belaufen sich auf 6 Euro pro zu beantragendem Ausweisdokument.
2. PIN-Briefe für Online-Funktionen von Personalausweisen ab Februar 2025
Seit dem 17. Februar 2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr postalisch versandt, sondern den Bürgerinnen und Bürgern direkt bei der Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro übergeben. Das zugehörige Sperrkennwort wird zusammen mit dem Ausweisdokument bei der Abholung oder beim Direktversand (siehe Punkt 3) ausgehändigt.
3. Einführung eines Direktversands ab Mai 2025
Ebenfalls ab Mai wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr in Höhe von 15 Euro, die bei der Antragstellung zu begleichen ist, direkt nach Hause versandt werden.
Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen. Der Zustelltermin wird per E-Mail bekanntgegeben. Der Antragsteller muss sich mit einem gültigen Identitätsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen.
Weiter ist zu beachten, dass bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokuments ihr bisheriges Ausweisdokument bei der Antragstellung sofort entwertet wird. Beim Express-Reisepass wird es die Option des Direktversands nicht geben.
Neue Regelungen für Angler
Abschaffung des Jugendfischereischeins ab Januar 2025
Seit dem 01.01.2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher dem zehnten) Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers ohne zusätzlichen Schein angeln.
Keine Umschreibung des Fischereischeins bei Namensänderung
Bei Namensänderung (z.B. infolge Eheschließung) ist keine Umschreibung des Fischereischeins mehr notwendig. Namensänderungen können durch das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments nachgewiesen werden.
Stand: Februar 2025