Veröffentlichung nach § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans zur 5. Änderung des B 13 „ALDI-Filiale“

Was ist geplant?

Anlass der Planung ist die Erweiterung der ALDI-SÜD-Filiale am Standort Eichenau. Das bestehende Gebäude entspricht sowohl hinsichtlich der energetischen Anforderungen als auch der unternehmensinternen Verkaufsflächenstandards nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.

Die ALDI-SÜD-Filiale trägt zur wohnortnahen Nahversorgung der Bevölkerung bei. Ziel der Bauleitplanung ist es daher, den Standort langfristig zu sichern und eine bedarfsgerechte Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen bestehende Arbeitsplätze erhalten sowie die Voraussetzungen für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze geschaffen werden. Dadurch wird die Versorgungsfunktion des Standorts nachhaltig gestärkt und an die zukünftigen Anforderungen angepasst.

Zeitraum der Beteiligung:

  1. September 2026 bis einschließlich 04. Oktober 2026

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet grenzt im Norden an die Hauptstraße, im Osten an den Parkplatz des Friedhofs, im Süden an den Eichenauer Friedhof sowie an den DM-Markt und im Westen an die Tannenstraße

Aus dem nachfolgenden Lageplan sind die Kennzeichnungen und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 5. Änderung des B 13 “ALDI-Filiale“ ersichtlich:

 

Lageplan:

Lageplan Aldi Sued

Verfahren:

Der Bebauungsplan zur 5. Änderung des B 13 „Aldi-Filiale“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da er die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Wie und wo können Sie sich beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im nachfolgenden Download-Bereich oder unter einsehen und eine Stellungnahme abgeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an [Klicken für E-Mail] oder über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanungBeteiligung, https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/e3864922-21b1-413d-81c4-b2812e7212f6/public/detail#procedureDetailsDocumentlist übermittelt, werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg in Textform an: Gemeinde Eichenau, Bauleitplanung, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen im Rathaus am digitalen Lesegerät im Foyer am Empfang sowie in Form einer öffentlichen Auslegung im Flur des 1. Stocks an der Bekanntmachungstafel der Bauverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail].

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau vom 31.08.2026.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und Art. 4 BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das Sie ebenfalls im Download-Bereich finden, entnehmen.

Bebauungsplan Downloads:

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