Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
  • sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Eichenau aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausübung des Wahlrechts

Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Alle nach den oben genannten Kriterien Wahlberechtigten werden von Amts wegen am 25. Januar 2026 (= Stichtag) in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eichenau eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis der Gemeinde Eichenau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) an den Kommunalwahlen teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens 6. März 2026 - mit dem Wahlamt, Tel. (08141) 730-213, 214, 215 in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mit.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden dürfen.

 

Weiterführende Informationen: Link zur Landeswahlleitung des Freistaates Bayern https://www.statistik.bayern.de/wahlen/landeswahlleitung/index.html

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