Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in dem Bemühen, nichts unversucht zu lassen, das Ortsbild unserer Gemeinde zu verbessern, hat der Gemeinderat am 9.12.1993 eine Verordnung über öffentliche Anschläge im Gemeindebereich Eichenau beschlossen, wonach Anschläge aller Art, insbesondere Plakate, grundsätzlich nur noch an den öffentlichen Plakattafeln und Plakatsäulen sowie Reklametafeln angebracht werden dürfen und Anschläge an Hausmauern, Zäunen, Bäumen, Strommasten und dergleichen bei Geldbuße verboten sind. Zu Wahlkampfzwecken ist das Aufstellen von Plakatständern und das Anbringen von Plakatträgern innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen vor einer Wahl erlaubt. Nur in begründeten Einzelfällen kann künftig auf Antrag eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, soweit nicht öffentliche Interessen entgegenstehen.
Um nun Vereinen, Parteien und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zu geben, im Gemeindegebiet Plakate, Anschläge, und dergleichen bekannt zu machen, wurden von der Gemeinde 11 Plakatanschlagtafeln an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet aufgestellt. Auf den Tafeln können jeweils 12 DIN A2-Plakate gleichzeitig angebracht werden, Die Standorte der Plakatanschlagtafeln werden mit der Genehmigung für den Plakatanschlag mitgeteilt.
Für den Anschlag auf den gemeindlichen Plakatanschlagtafeln gilt die Plakatanschlagregelung.