Bauherren-Leitfaden - Verkehrsrechtl. Anordnung / Sondernutzungsgenehmigung

Verkehrsrechtliche Anordnung

Sollten  für Ihre Baumaßnahme Aufgrabungen bzw. Baumaßnahmen auf öffentlichem Grund nötig sein (z.B. bei Gehwegabsenkungen) oder muss der öffentliche Grund während der Bauarbeiten zum Abstellen von Baumaschinen (Kran, Bauwagen usw.), Containern oder Baumaterialien benutzt werden, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Gemeinde beantragt werden. Beachten Sie hierzu auch den Punkt Sondernutzungsgenehmigung, da in einigen Fällen zusätzlich eine Sondernutzung genehmigt werden muss.

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung und Gebührenverzeichnis.
(Download siehe unten)

Sie können uns das ausgefüllte Formular über die E-Mail-Adresse [Klicken für E-Mail], per Fax unter 08141/730-175 oder per Post an: Gemeinde Eichenau, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau zusenden.


Sondernutzungsgenehmigung

Müssen während Ihrer Baumaßnahme Baumaschinen (z.B. Kran, Bauwagen usw.), Container oder Baumaterialien  auf öffentlichem Grund abgestellt werden, handelt es sich um eine Sondernutzung der Straße für die Sie eine Genehmigung der Gemeinde brauchen. Beachten Sie hierzu auch den Punkt verkehrsrechtliche Anordnung, da häufig bei einer Sondernutzung der Straße auch eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig ist.


Antrag auf Sondernutzung und Gebührenverzeichnis.
(Download siehe unten)

Sie können uns das ausgefüllte Formular über die E-Mail-Adresse [Klicken für E-Mail], per Fax unter 08141/730-175 oder per Post an: Gemeinde Eichenau, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau  zusenden.

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