Vermessungspunkte
im Übersichtsplan (siehe rechts) finden Sie alle Vermessungspunkte im Gemeindegebiet. Rot markiert sind Nivellementpunkte, die 1988 im Auftrag der Gemeinde vermessen wurden. Grün markiert sind die Nivellementpunkte der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Nähere Informationen zu Vermessungspunkten:
Siehe Bay. Vermessungsverwaltung / Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung
Siehe Bay. Vermessungsverwaltung / Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau mit Außenstelle Fürstenfeldbruck
Beweissicherung
Auszug aus dem Anschreiben an die Bauherren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
während der ganzen Bauzeit wird die Straße vor Ihrem Grundstück besonderen Beanspruchungen ausgesetzt. Manche Straßenbestandteile wie Gehwege, Abgrenzungen zum Grundstück usw. sind für solche Belastungen nicht dimensioniert.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass die Einrichtungen auf Gemeindegrund nach Abschluss der Bauarbeiten in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebracht werden müssen.
Bitte unterrichten Sie die Baufirmen darüber.
Schutzmaßnahmen sind in diesem Fall oft angebracht.
Zum Beispiel Plattenbelag mit Holzbohlen abdecken, eventuell Plattenbelag ausbauen und nach Abschluss der Baumaßnahme neu verlegen.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, sich vor Baubeginn bei der Unterzeichnerin (Tel: 08141/730-322) zu melden, damit eine gemeinsame Beweissicherung durchgeführt werden kann...
Siehe Anschreiben an die Bauherren zur notwendigen Beweissicherung
(Download siehe unten)
Versetzen von Laternen
Sollte durch eine Baumaßnahme das Versetzen einer Laterne (z.B im Zufahrtsbereich) notwendig sein, muss dies über die Gemeinde erfolgen. Der Bauherr hat als Verursacher die Kosten hierfür zu tragen.
Bitte schicken Sie:
- einen formlosen Antrag mit:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer
- eine Skizze (z.B. Auszug aus dem Freiflächenplan) mit
- Grundstücksnummer
- betroffene Laterne (z.B. Mastnummer)
- aktueller und gewünschter Standort
- gewünschter Zeitpunkt der Versetzung
- eine Kostenübernahmeerklärung.
Gehwegabsenkung
Die Gehwegabsenkung muss von einer Fachfirma (Straßen- oder Tiefbau-, evtl. Landschaftsbaufirma) durchgeführt werden. Diese können Sie direkt beauftragen.
Alternativ kann die Gehwegabsenkung von der Gemeinde im Zuge von Unterhaltsmaßnahmen organisiert werden. Hierfür einen formlosen Antrag mit Kostenübernahmeerklärung einreichen. (siehe "Laternen versetzen")
Nach Beendigung der Arbeiten muss eine Abnahme durch die Bauverwaltung der Gemeinde Eichenau erfolgen.
Es wird empfohlen, vor Baubeginn Kontakt mit der Gemeinde Eichenau/Bauverwaltung aufzunehmen. (siehe "Beweissicherung")
Winterdienst und Gehwegreinigung
Siehe Räum- und Streupflicht von Grundstückseigentümern in der Gemeinde Eichenau