Erdgeschoss, Zimmer 104, Fr. Weißgerber, Tel. 730-214
1. Gewerbeanmeldung
- Bei der Gewerbeanmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments und ggf. einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.
- Wird eine GmbH angemeldet ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
- Soll ein Handwerksbetrieb im Gewerberegister eingetragen werden, ist die Vorlage von evtl. Meisterbrief und Handwerkskarte erforderlich.
2. Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung
Zur Ab- und Ummeldung eines Gewerbes sind ausser dem Ausweisdokument keine weiteren Unterlagen erforderlich.
3. Gebühren:
Gewerbeanmeldung: | 40 Euro |
Gewerbeab- und ummeldung: | 25 Euro |
Folgende Formulare liegen im Gewerbeamt für Sie bereit:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler)
Seit 01.01.2020 ist die Bearbeitung der Erlaubnisse nach § 34c GewO komplett an die IHK übergegangen. Siehe IHK München & Oberbayern
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
(Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb)
Die Erlaubnis erteilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Hierzu wird ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, der Pachtvertrag sowie der Bauplan mit Kfz-Stellplatzplan benötigt. Ansprechpartner im Landratsamt: Herr Zimmermann Tel. 519-414
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte
Die Ausstellung erfolgt durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck, hierzu wird ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein Lichtbild benötigt. Ansprechpartner im Landratsamt: Herr Zimmermann Tel. 519-414
Weitere (Steuer-) Informationen erhalten Existenzgründer
beim Bayerischen Landesamt für Steuern unter
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender