Lastschriften
Eine Einzugsermächtigung für Steuern, Gebühren und sonstige Entgelte erleichtert Ihnen die pünktliche Zahlung zu den Steuer- und Fälligkeitsterminen, verhindert eine Mahnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mahn- und Säumniszuschlägen und kann von Ihnen bei Ihrer Bank auch zurück gegeben werden.
Haben Sie eine Lastschrift wegen Widerspruch zurückgegeben, oder konnte eine Lastschrift von uns auf Ihrem Konto nicht eingelöst werden, wird die Einzugsermächtigung gelöscht, solange Sie uns nicht mitteilen, dass weiterhin wieder eingezogen werden soll.
Sie haben von uns eine Mahnung erhalten?
Oder gar ein Vollstreckbares Ausstandverzeichnis? Oder sind Sie plötzlich Drittschuldner?
Aus welchen Gründen auch immer Sie gerade mit einem Zahlungsverzug oder Vollstreckungsangelgenheiten bezüglich Steuer, Gebühren oder sonstigen Rechnungen der Gemeinde konfrontiert sind, bitte setzen Sie sich bei aufkommenden Fragen mit uns in Verbindung. (Frau Götz, Tel. 730-422)
Spendenbescheinigungen
Für gemeindliche Einrichtungen (Schulen, Kindergarten, usw.) werden Spendenbescheinigungen ausgestellt. (Frau Mörtl, Tel. 730-423)
Gemeindekonten
Informationen zu den Gemeindekonten finden Sie unter der Adresse der Verwaltung.