Pflichtumtausch von Führerscheinen bei Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt FFB

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde informiert

AKTUELL: Geburtsjahrgänge 1965 – 1970; Stichtag: 19.01.2024

Der Pflichtumtausch von Führerscheinen in Kartenführerscheine liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgerservice-Zentrums im Landratsamt FFB. Es wird darum gebeten, Terminreservierungen über die Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de oder telefonisch unter 08141 519836  durchzuführen. Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass es ein postalisches Antragsverfahren gibt.

Zum Bürgerservice-Zentrum im Landratsamt FFB 

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Dabei läuft lediglich der Führerschein als amtliches Dokument ab; nicht die eigentliche Fahrerlaubnis. Nach § 24a Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 18. Januar 2033 in befristete Dokumente umgetauscht werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass trotz der andauernden Einschränkungen wegen der Coronakrise die gesetzlichen Fristen, bis wann die jeweilige Personengruppe den Umtausch des Papierführerscheins in das gültige Scheckkartendokument vollzogen haben muss, bestehen bleiben.

Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass es ein postalisches Antragsverfahren gibt, das der derzeitigen Situation angepasst ist.

Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes FFB unter
www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Fahrerlaubnisbehörde
per Mail an [Klicken für E-Mail] oder
telefonisch unter Tel. 08141 519836.

Es wird darum gebeten, Terminreservierungen über die Internetseite des Landratsamtes (www.lra-ffb.de) oder telefonisch durchzuführen.

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