Hinweis Briefwahlunterlagen:

Sliderbild_Kommunalwahl 2026

Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden dürfen.

drucken nach oben