Eheschließung

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich?

Wenn beide Antragsteller noch nicht verheiratet waren

bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und Deutsche ohne Auslandsbezug sind,

genügen grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • eine neu ausgestellte und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die nicht älter ist als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr 12 Euro).
  • eine Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. (Gebühr: 5 Euro) 
    Wenn die Antragsteller in Eichenau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Erweiterte Meldebescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • eine neu ausgestellte Geburtsurkunde für jedes gemeinsame Kind. In der jeweiligen Urkunde müssen beide als Eltern eingetragen sein, erhältlich beim Geburtsstandesamt (Gebühr 12 Euro).
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bargeld oder Euroscheckkarte für Gebühren (ca. 100 Euro)

 

Wenn eine Antragstellerin/ein Antragsteller bereits verheiratet war, ist zusätzlich nötig:

  • eine neu ausgestellte Eheurkunde mit Vermerk über die Scheidung bzw. Tod des Ehegatten, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 12 Euro).
  • Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben werden. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

In allen anderen Fällen, also wenn:

  • eine Antragstellerin/ein Antragsteller eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • eine Antragstellerin/ein Antragsteller nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert ist,
  • die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde,
  • eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft gegründet wurde

sollte das Brautpaar zur Auskunftserteilung persönlich bei uns vorsprechen. Das Brautpaar erhält dann eine umfassende Beratung und Informationen darüber, welche Unterlagen erforderlich und wie diese zu beschaffen sind.

Bitte beachten Sie, dass bei jeder persönlichen Auskunftserteilung eine Gebühr in Höhe von 25 Euro anfällt. Diese wird bei einer späteren Eheschließung im Standesamt Eichenau jedoch verrechnet.

 

Allgemeine Hinweise

  • Die Anmeldung der Eheschließung kann frühenstens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist 6 Monate gültig.
  • Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und Ausweise beider Partner/Antragsteller sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.
  • Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen - gerade mit Auslandsbezug - keine Telefonberatung bezüglich der Unterlagen, die im Einzelfall benötigt werden, möglich ist.
  • Beratungsgespräche und Anmeldungen der Eheschließung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weiterführende Informationen unter www.verwaltungsservice.bayern.de

 

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!