Hundesteuer

Anmeldung

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. 
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer (nicht teilbar).

Folgende neue Steuersätze wurden beschlossen:

Hundesteuer

der erste Hund  65,00 EUR  pro Jahr
der zweite Hund 130,00 EUR  pro Jahr
der dritte und jeder weitere Hund  240,00 EUR  pro Jahr
jeder Kampfhund  600,00 EUR  pro Jahr

 

 

 

 

Die Hundesteuer ist erstmals zu dem im Bescheid über Hundesteuer genannten Fälligkeitstermin zu entrichten. In den Folgejahren wird die Hundesteuer jeweils zum 01.04. zur Zahlung fällig.

 

Abmeldung

Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er diesen veräußert  oder  abgegeben hat, wenn der Hund gestohlen wurde oder  entlaufen bzw. verstorben ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!