Anmeldung
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Steuersätze:
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer (nicht teilbar) und beträgt für den
den ersten Hund | EUR | 40,00 | pro Jahr |
den zweiten Hund | EUR | 80,00 | pro Jahr |
den dritten und weitere Hunde | EUR | 150,00 | pro Jahr |
jeden Kampfhund | EUR | 600,00 | pro Jahr |
Die Hundesteuer ist erstmals zu dem im Bescheid über Hundesteuer genannten Fälligkeitstermin zu entrichten. In den Folgejahren wird die Hundesteuer jeweils zum 01.04. zur Zahlung fällig.
Abmeldung
Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er diesen veräußert oder abgegeben hat, wenn der Hund gestohlen wurde oder entlaufen bzw. verstorben ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.