Hundesteuer

Anmeldung

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. 
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Steuersätze:
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer (nicht teilbar) und beträgt für den

 

den ersten Hund EUR 40,00 pro Jahr
den zweiten Hund EUR 80,00 pro Jahr
den dritten und weitere Hunde EUR 150,00 pro Jahr
jeden Kampfhund EUR 600,00 pro Jahr


Die Hundesteuer ist erstmals zu dem im Bescheid über Hundesteuer genannten Fälligkeitstermin zu entrichten. In den Folgejahren wird die Hundesteuer jeweils zum 01.04. zur Zahlung fällig.

Abmeldung

Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er diesen veräußert  oder  abgegeben hat, wenn der Hund gestohlen wurde oder  entlaufen bzw. verstorben ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!