Hunde ohne Leine im Eichenauer Wald: Rehen & Rehkitzen droht qualvoller Tod

Frei laufende Hunde sind mehreren, auch trächtigen Rehen im Eichenauer Wald im Mai 2022 zum Verhängnis geworden. Der Grund: Freilaufende Hunde. Und die Zahl an Hundehaltern, die ihre Tiere unangeleint lassen und sie damit ihrem Jagdtrieb überlassen, nimmt leider weiter zu.

In der Zeit ab 1. April bis zum 15. Juli stehen die Wildtiere in der Natur unter besonderem Schutz. In dieser Zeit bringen viele Rehe ihre Kitze zur Welt, die zunächst in waldnahen Wiesen oder Feldern von den Müttern abgelegt werden. Freilaufende Hunde bedeuten eine große Gefahr für die frisch gesetzten Tiere, denn nimmt ein Kitz in dieser Zeit durch eine ungeschützte Berührung den Geruch eines Haustiers oder eines Menschen an, so wird es von der Rehgeiß nicht mehr angenommen und muss verenden.

Selbst wenn der Hund das Reh nicht reißt oder verletzt, ist bereits eine Hetzjagd für das Reh lebensgefährlich. Rehe sind keine Langstreckenläufer und können als Folge einer sehr langen Anstrengung auch noch später an Erschöpfung sterben.

Die Gemeinde Eichenau appelliert in diesem Sinne an alle Hundehalter: Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung nach und nehmen Sie Ihren Hund, zum Schutz der Wildtiere an die Leine!

Was viele Hundehalter nicht wissen:
Befindet sich ein Hund außerhalb des Einflussbereichs des Hundehalters und stellt einem Wildtier erkennbar nach, so ist der zuständige Jagdschutzberechtigte nach Bayerischem Jagdgesetz und auch nach Bundesjagdgesetz berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen.

Grundsätzlich - und nicht nur in der Gemeinde Eichenau - gilt die Hundehaltungsverordnung (HVO), die vorschreibt, dass große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde innerorts auf allen Anlagen und auf allen Wegen, Straßen und Plätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine zu führen sind.

Im Eichenauer Wald gilt zudem die „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Emmeringer Leite, Eichenauer Wald“ vom 24.09.1996, wonach das frei laufen lassen aller Hunde ohne Erlaubnis des Landratsamtes Fürstenfeldbruck verboten ist. Wer seinen Hund in diesem Bereich ohne Leine frei laufen lässt, kann demnach mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € belegt werden. (Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG).

Ihre Gemeindeverwaltung

siehe auch Beitrag BR24 vom 23.05.2022:  "Freilaufende Hunde: Gefahr für Rehkitz, Kiebitz und Co."

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