Einwohnermeldewesen
- Bürgerbüro, Erdgeschoss, Zimmer 104, Tel. 08141 730 -213/-214/-215, buergerbuero@eichenau.de
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung innerhalb der Gemeinde Eichenau
Bei der Anmeldung ist mitzubringen:
- Personalausweis
- Reisepass bzw. Kinderreisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei der Ummeldung ist mitzubringen:
- Personalausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldungen
- Bei Wegzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung.
- Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird der Personalausweis und/oder Reisepass (wenn vorhanden) sowie die Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
- Nebenwohnungen können nur am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Meldefrist und Gebühren
- Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach Einzug.
- Die Meldefrist für Abmeldungen beträgt 2 Wochen nach Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
- Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.
Weitere Dienstleistungen im Einwohnermeldebereich (gegen Gebühr)
- Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung, Adressauskünfte
- Beglaubigungen