Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen / Weitere Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes

Einwohnermeldewesen

 

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung innerhalb der Gemeinde Eichenau

Bei der Anmeldung ist mitzubringen:

Bei der Ummeldung ist mitzubringen:


Abmeldungen

  • Bei Wegzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung.
  • Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird der Personalausweis und/oder Reisepass (wenn vorhanden) sowie die Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
  • Nebenwohnungen können nur am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.

 

Meldefrist und Gebühren

  • Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach Einzug.
  • Die Meldefrist für Abmeldungen beträgt 2 Wochen nach Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
  • Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.

 

Weitere Dienstleistungen im Einwohnermeldebereich (gegen Gebühr)

  • Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung, Adressauskünfte
  • Beglaubigungen

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!