
Der Gigabitausbau in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Der Freistaat ist mit der Förderung in den sogenannten grauen Flecken seit 2020 europaweit Vorreiter. Über 70 % der Adressen in Bayern haben bereits Zugang zu gigabitfähiger Infrastruktur, weitere 10 % sind im Bau. Bayerische Kommunen nehmen mit diesem Engagement Kurs auf Gigabitversorgung in ganz Bayern.

Das Bayerische Breitbandzentrum (BBZ) stellt den siegelberechtigten Kommunen das Siegel in diversen Dateiformaten zur Verfügung (u.a. publikationsfertige Vektorgrafiken) unter https://www.schnelles-internet.bayern.de/service/siegel-gigabitregionbayern-dl.html
Zielgruppen
• Bürgerinnen und Bürger
• Unternehmen, die in der Kommune tätig sind oder sein könnten
• Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Botschaften
Siegelberechtigte Kommunen schaffen mit ihrem Engagement herausragende Rahmenbedingungen für Betriebe in der Kommune. Siegelberechtigte Kommunen setzen sich für gleichwertige Lebensbedingungen auf dem Land und in der Stadt ein.
Verwendung
Das Siegel kann u.a. verwendet werden
• in der direkten Medienarbeit, z. B. Rathausblatt, Social Media, Website der Kommune, E-Mail- Sig- naturen
• in der klassischen Pressearbeit, z. B. kommunale Pressemitteilungen
• bei Veranstaltungen, z. B. Bürgersprechstunden,
kommunale Infoabende
• bei Ausstellungen, z. B. als Roll-Up zu verwandten
Themen
Das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat eine umfassende Pressemitteilung zur ersten Siegelübergabe im Rahmen des Gigabit-Tags Bayern 2024 veröffentlicht. Diese ist abzurufen unter:
Weitere Bestimmungen
Mit Übersendung des Gigabitsiegels erhalten die Kommunen durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Erlaubnis, das Siegel für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Diese Erlaubnis umfasst insbesondere die Nutzung für Internetauftritte und für die Publikation von Informationsmaterial (digital und analog). Die Verwendung für kommerzielle Zwecke oder eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist jedoch nicht gestattet. Wird das Siegel zur Erstellung von Informationsmaterial genutzt, bittet das Bayerische Breitbandzentrum um Zusendung eines Belegexemplars
(Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayer. Breitbandzentrum Amberg; Download siehe unten)