GigabitRegionBayern: Eichenau Siegelberechtigte Kommune

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Der Gigabitausbau in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Der Freistaat ist mit der Förderung in den sogenannten grauen Flecken seit 2020 europaweit Vorreiter. Über 70 % der Adressen in Bayern haben bereits Zugang zu gigabitfähiger Infrastruktur, weitere 10 % sind im Bau. Bayerische Kommunen nehmen mit diesem Engagement Kurs auf Gigabitversorgung in ganz Bayern.
 
Gigabit_siegel mit BeschriftungÜber 200 Kommunen in Bayern erreichen bereits nahezu eine vollständige Gigabitversorgung und dürfen aufgrund ihres herausragenden Engagements das Siegel „GigabitRegionBayern“ führen. Eichenau gehört zu diesen 200 Kommunen und darf aufgrund ihres herausragenden Engagements bei der Errichtung digitaler Infrastruktur das Siegel „GigabitRegionBayern“ führen.
 
 
Das Bayerische Breitbandzentrum (BBZ) stellt den siegelberechtigten Kommunen das Siegel in diversen Dateiformaten zur Verfügung  (u.a.  publikationsfertige Vektorgrafiken) unter https://www.schnelles-internet.bayern.de/service/siegel-gigabitregionbayern-dl.html
 
Zielgruppen  
• Bürgerinnen und Bürger  
• Unternehmen, die in der Kommune tätig sind oder sein könnten  
• Mandatsträgerinnen und  Mandatsträger   
 
Botschaften  
Siegelberechtigte Kommunen schaffen mit  ihrem  Engagement herausragende Rahmenbedingungen  für  Betriebe in der Kommune. Siegelberechtigte Kommunen setzen sich für gleichwertige Lebensbedingungen auf dem Land und in der Stadt ein.  
 
Verwendung  
Das Siegel kann u.a. verwendet werden  
• in der direkten Medienarbeit, z. B. Rathausblatt, Social Media, Website der Kommune, E-Mail- Sig- naturen  
• in der klassischen Pressearbeit, z. B. kommunale Pressemitteilungen  
• bei Veranstaltungen, z. B. Bürgersprechstunden,  
kommunale Infoabende  
• bei Ausstellungen, z. B. als Roll-Up zu verwandten 
 
Themen  
Das bayerische  Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat eine umfassende Pressemitteilung zur ersten Siegelübergabe im Rahmen des Gigabit-Tags Bayern 2024 veröffentlicht. Diese ist abzurufen unter: 
 
Weitere Bestimmungen  
Mit   Übersendung   des   Gigabitsiegels erhalten   die   Kommunen   durch   das Bayerische  Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Erlaubnis, das Siegel für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
 
Diese  Erlaubnis  umfasst  insbesondere die Nutzung für Internetauftritte und für die Publikation von Informationsmaterial (digital und analog). Die Verwendung für kommerzielle Zwecke oder eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist jedoch nicht gestattet. Wird das Siegel zur Erstellung von Informationsmaterial  genutzt, bittet das Bayerische Breitbandzentrum um Zusendung eines Belegexemplars
 
(Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayer. Breitbandzentrum Amberg; Download siehe unten)

 

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