Was erledige ich wo?

Namensführung der Ehegatten und ihrer gemeinsamen vorehelich geborenen Kinder

Die Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen (§1355 Abs.2 BGB). Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpu …mehr

Datenschutzbeauftragte/r

Die Aufgaben der/s Datenschutzbeauftragten wird von Frau Stumbaum wahrgenommen, erreichbar unter Tel. 08141 730-323, E-Mail: datenschutz@eichenau.de. Die Vertretung der Datenschutzbeauftragten übernimmt Frau Grüner, erreichbar unter Tel. 08141 / 730-311, datenschutz@eichenau.de.Die/der Datenschutz …mehr

Sterbefälle

Um den Tod eines Menschen auf dem Rechtsweg nachweisen zu können, bedarf es einer Beurkundung im Sterberegister. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem der Sterbefall eingetreten ist. Der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen ist  …mehr

Eheschließung

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich? Wenn beide Antragsteller noch nicht verheiratet warenbzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und Deutsche ohne Auslandsbezug sind,genügen grundsätzlich folgende Unterlagen:eine neu ausgestellte und beglaubi …mehr

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Genehmigungspflichtige VeranstaltungenVeranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt nach den Vorschriften des Sicherheitsrechts, der Straßenver-kehrsordnung und den sonstigen straßenrechtlichen Vorschriften. Arten von Veranstalt …mehr

Hundesteuer

AnmeldungWer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. Steuersätze:Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer (nicht teilbar) und b …mehr

Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG)

Wappen Eichenau (klein)
Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft. Das bedarfsorientierte Grundsicherungsgesetz betrifft Personen, die über 65 Jahre alt oder über 18 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.Bei den Bet …mehr

Münchner Ferienpass

Schwimmen, Trommeln, Tauchen? Oder lieber einen Besuch im Zoo und einen Koch - oder Kletterkurs? Dies und noch vieles mehr könnt ihr mit nur einem Pass erleben. Wer den Münchner Ferienpass in der Tasche hat, erlebt seine Ferien mal wieder so richtig! Und das auch noch zu verbilligtem Eintritt oder s …mehr

Vereinszuschüsse

AntragsberechtigungDie Gemeinde Eichenau unterstützt grundsätzlich nur Vereine und Organisationen, die sich in kultureller, sportlicher, sozialer oder in sonstiger Hinsicht für die örtliche Gemeinschaft in Eichenau engagieren. Dies können sowohl örtliche , als auch überörtliche Vereine und Organisa …mehr

Grundsteuer

Die Finanzämter entscheiden über die:sachliche Steuerpflicht (Steuergegenstand):Betriebe der Land- und Forstwirtschaftunbebaute Grundstückebebaute Grundstückepersönliche Steuerpflicht (Steuerschuldner):Grundstückseigentümer Bescheid über Grundsteuer der Gemeinde:Grundlage für die Festsetzung und Erh …mehr

Gewerbesteuer

Es ist Aufgabe der Finanzämter, über die sachliche und persönliche Steuerpflicht von Gewerbebetrieben zu entscheiden. Bescheid über Gewerbesteuer der Gemeinde: Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer sind die Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamtes Messbetrag x Hebesatz = Gew …mehr

Gewerbeangelegenheiten

Erdgeschoss, Zimmer 104, Fr. Weißgerber, Tel. 730-2141. GewerbeanmeldungBei der Gewerbeanmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments und ggf. einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.Wird eine GmbH angemeldet ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.Soll ein Handwerksbetrieb …mehr

Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen / Weitere Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes

Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen innerhalb der Gemeinde Eichenau und Übersicht zu gebührenpflichtigen Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes …mehr

Rundfunkgebührenbefreiung/ Fernsehgebührenbefreiung

Die Zuständigkeit der Gemeinde entfällt. Das Befreiungsverfahren wird ab dem 01.04.2005 von der GEZ durchgeführt. Anträge sind bei der Gemeinde erhältlich. Weitere Informationen bzw. Formulare erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. …mehr

Stillgelegte Fahrzeuge

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Zahl der stillgelegten Fahrzeuge, die unerlaubt auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden, erheblich vermehrt hat, werden immer öfter Beschwerden an die Gemeinde herangetragen. Die Bürger werden deshalb gebeten, der Gemeindeverwaltung stillgelegte Fahrzeu …mehr

Stundungsanträge

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können die Gemeinden Schuldverhältnisse nur stunden bzw. mit einer Ratenrückzahlung verbinden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung soll …mehr

Erlaßanträge

Die Gemeinden können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Erlaßanträgen in nur sehr engem gesetzlichen Rahmen nach eingehender Prüfung zustimmen.Es muß hier eine sogenannte „unbillige Härte" für den Schuldner vorliegen, die sowohl im persönlichen, als auch im sachlichen Bereich liegen kann. Zudem muß  …mehr

Zahlungsverkehr mit der Gemeinde Eichenau

LastschriftenEine Einzugsermächtigung für Steuern, Gebühren und sonstige Entgelte erleichtert Ihnen die pünktliche Zahlung zu den Steuer- und Fälligkeitsterminen, verhindert eine Mahnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mahn- und Säumniszuschlägen und kann von Ihnen bei Ihrer Bank auch zurück geg …mehr

Infoblatt Friedhofs- und Bestattungswesen

1. GrabkostenDie Gemeinde Eichenau unterhält einen Friedhof, der sich an der Hauptstraße Ecke Holzkirchner Straße (südlicher Ortsteil) befindet.Die Kosten für Gräber:Einzelgrab570,- Euro (1-stellig, Teil K, Laufzeit 12 Jahre) 795,- Euro (2-stellig, Teil K, Laufzeit 12 Jahre)Erweitertes Einzelgrab  …mehr

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!